FAQ

- Ich bin von Deutschland nach Frankreich gezogen und muss jetzt eine französische Zulassung beantragen. Muss ich, obwohl ich kurz vor meinem Umzug beim TÜV war jetzt nochmals in Frankreich eine „Contrôle technique“ passieren ?
Ja, wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist.

- Meine Schweizer Freundin ist zu Besuch bei mir in Lörrach. Darf ich Sie mit ihrem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug zu einer Schwarzwaldrundfahrt chauffieren ?
Fahrerlaubnisrechtlich gesehen : ja, vorausgesetzt Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Aus steuerlichen Gründen (Kraftfahrzeugsteuer) ist die Benutzung des in der Schweiz zugelassenen Kraftfahrzeugs durch einen Inländer ebenfalls unproblematisch, wenn die Fahrt im Interesse der Schweizer Halterin erfolgt !

- Ich habe mein deutsches Wohnmobil im besten optischen und technischen Zustand an einen Franzosen verkauft. Dieser beschwert sich jetzt, dass er Probleme mit der Zulassung in Frankreich bekommen hat. Ist das möglich ?
Ja, aufgrund der national unterschiedlichen Normen kann es sein, dass die französische Zulassungsstelle ein (kostspieliges) Einzelgutachten zur Konformitätsprüfung und in der Folge eventuell sogar bautechnische Veränderungen verlangt.

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