Allgemeine Informationen
Wer die Grenze überschreitet, um in einem anderen Land zu arbeiten, muss sich die Frage stellen, welchen sozialversicherungsrechtlichen Schutz er dann genießen wird.
Dabei gilt der Grundsatz, dass Sozialversicherungsbeiträge am Arbeitsort nach den Regeln des Arbeitslandes geleistet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Grenzgänger, allerdings mit einigen Ausnahmen im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung.
Innerhalb der EU erfolgt die sozialversicherungsrechtliche Koordination
durch
verschiedene EG-Verordnungen.Die bilateralen Verträge zwischen
der Schweiz und der Europäischen Union reglementieren insbesondere
den Bereich der Sozialversicherungen.
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