FAQ

- Falls eine Französin sich mit einem Deutschen in Deutschland verheiratet, verliert sie dann automatisch ihre französische Nationalität?
Nein. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, dass sie diese freiwillig aufgibt.

- Ist der Ort der Eheschliessung eines gemischtnationalen Paares massgeblich für die Staatsangehörigkeit der Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen?
Nein, die Staatsangehörigkeit hängt von der Gesetzgebung des Geburtsstaates und der Nationalität der Eltern ab.

- Werden Verwaltungsdokumente wie Geburtsurkunde oder Taufschein in ihrer Originalsprache akzeptiert?
Nein, für alle amtlichen Dokumente ist in der Regel eine amtlich beglaubigte Übersetzung beizufügen. Sofern für die Urkunde ein mehrsprachiger Vordruck verwandt wurde, kann auf diese Anforderung verzichtet werden.

- Müssen sich die Eheschliessenden in Deutschland, Frankreich und der Schweiz vor der Hochzeit einer medizinischen Untersuchung unterziehen ?
Eine solche Verpflichtung existiert nur in Frankreich.

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