Die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern in der EU oder zwischen der EU und der Schweiz wirft Fragen in Bezug auf die Besteuerung der im Ausland als Grenzgänger oder Grenzpendler erworbenen Einkommen auf. Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen enthält die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die Bereiche Einkommens- und Vermögenssteuer sowie darüberhinaus Gewerbesteuern und Grundsteuern für die beiden Vertragsstaaten. Zudem haben sowohl Deutschland als auch Frankreich mit der Schweiz ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und vom Vermögen geschlossen.
Steuerliche Fragen ergeben sich beispielsweise aber auch durch die in den drei Ländern unterschiedliche Höhe der Mehrwertsteuersätze, durch einseitig erhobene Steuern (wie Taxe dhabitation, Hundesteuer oder Kirchensteuer) oder generell durch Unterschiede und fehlende Steuerangleichung.
Fragebeispiele
Ich arbeite als Grenzgänger in der Schweiz. Darf mein Arbeitgeber mir die Quellensteuer vom Gehalt abziehen?
Ist es möglich, den in Frankreich geltenden verringerten Mehrwertsteuersatz von 5,5% zu berrechnen, wenn ein deutsches Unternehmen Renovierungsarbeiten an einem in Frankreich stehenden Haus durchführt ?
Ich bin als Deutscher in Frankreich wohnhaft. Wo und wie muß ich Einkünfte versteuern, die ich in Deutschland auf eine Immobilie beziehe?
Nachdem ich in der Schweiz meine Tätigkeit aufgegeben habe, würde ich gerne die in die dortige Pensionskasse eingezahlten Beiträge zurück gezahlt bekommen. Muß dieses Kapital versteuert werden?