FAQ

- Ist ein deutscher Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Frankreich hat, verpflichtet, die französische Wohnungssteuer (Taxe d'habitation) zu zahlen ?
Ja, denn unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit muss jeder Bürger, der am 1. Januar eines Jahres eine Wohnung in Frankreich bewohnt, diese Steuer entrichten.

- Ist es möglich von der in Frankreich obligatorischen Fernsehsteuer befreit zu werden, wenn der genuzte Fernseher kein französisches Programm empfängt?
Nein.

- Wird ein Grenzgänger nach dem Wohnsitzprinzip steuerlich veranlagt oder nach dem Kriterium des Arbeitsortes?
Grenzgänger zahlen in der Regel die Einkommenssteuer am Hauptwohnsitz ("Lebensmittelpunkt"), vorrausgesetz, daß sie in der Regel jeden Tag von der Arbeit an ihren Wohnsitz zurückkehren.

- Was ist der Höchstsatz der Mehrwertsteuer in Frankreich, Deutschland und der Schweiz?
In Frankreich liegt der Höchstsatz bei 19,6%, in Deutschland bei 16% und in der Schweiz bei 7,5%.

- Gibt es in Deutschland und der Schweiz eine "Wohnungssteuer"?
Nein, diese Steuer wird weder in Deutschland noch in der Schweiz erhoben, hingegen in
Frankreich als sogenannte "Taxe d‘ habitation".

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