FAQ

- Wann muss eine deutsches Unternehmen für Aktivitäten in Frankreich, einen "Fiskalvertreter" beiziehen ?
Werden Arbeiten in Frankreich ausgeführt (z.B. Bauarbeiten, Reparaturen von Geräten und Maschinen, usw.), fällt in aller Regel die französische Mehrwertsteuer an. Umsatzsteuerpflichtige, die keine Niederlassung in Frankreich haben, sind nach den französischen Bestimmungen verpflichtet, dem Finanzamt einen in Frankreich ansässigen Fiskalvertreter zu benennen, der die Aufgabe hat, die Formalitäten des Steuerpflichtigen zu erfüllen und die Steuer an seiner Stelle abzuführen.

- Welche Fördermittel gibt es bei einer Unternehmensgründung im Nachbarland?
Die jeweilige Wirtschaftsförderung informiert Sie darüber, ob und in welchem Ausmass ihre unternehmerische Investition gefördert wird.

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