FAQ

- Ich arbeite mit französischen Arbeitsvertrag bei einer deutschen Firmentochter. Muss ich am deutschen Nationalfeiertag arbeiten ?
nein.

- Mein deutscher Arbeitgeber hat mir form- und fristgerecht gekündigt. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung ?
nein, jedenfalls nicht automatisch.
Eine Abfindung kann jedoch bei Missachtung des Kündigungsgesetzes vor dem Arbeitsgericht erwirkt werden.


- Brauche ich als deutscher in Frankreich eine Arbeitserlaubnis ?
nein.

Ich habe einen Arbeitsplatz in der Schweiz gefunden. Wo muss ich die Grenzgängerbewilligung beantragen ?
Die Grenzgängerbewilligung kann nur der Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde beantragen.

Mein deutscher Arbeitgeber verlangt eine Probezeit von 6 Monaten. Ist das normal ?
Es ist jedenfalls grundsätzlich zulässig.

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