| FAQ - Ich arbeite mit französischen Arbeitsvertrag bei einer deutschen Firmentochter. Muss ich am deutschen Nationalfeiertag arbeiten ? - Mein deutscher Arbeitgeber hat mir form- und fristgerecht gekündigt. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung ? Eine Abfindung kann jedoch bei Missachtung des Kündigungsgesetzes vor dem Arbeitsgericht erwirkt werden. - Brauche ich als deutscher in Frankreich eine Arbeitserlaubnis ? Ich habe einen Arbeitsplatz in der Schweiz gefunden. Wo muss ich die Grenzgängerbewilligung beantragen ? Mein deutscher Arbeitgeber verlangt eine Probezeit von 6 Monaten. Ist das normal ? Schließen |