Allgemeine Informationen
EU-Bürger können in den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und
Deutschland ihren Wohnsitz nehmen; es ist manchmal notwendig eine
Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, die sie unter Vorbehalt erhalten
sofern sie in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst
zu sorgen, und über eine ausreichende soziale Absicherung verfügen.Dies
ist in Frankreich nicht der Fall, wo die deutschen Staatsangehörigen
nicht verpflichtet sind eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Schweizer können sich ebenfalls in Frankreich aufhalten ohne
zwangsläufig eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu müssen.
Desweiteren besteht auch die Möglichkeiteiner Erwerbstätigkeit
nachzugehen. EU-Bürger, die sich in der Schweiz niederlassen
wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Für Nicht-Schweizer
unterliegt die Niederlassung einer Genehmigung und die Anfragen werden
einzeln überprüft.
Der Umzug in ein anderes Land birgt - teilweise weitgehende - Konsequenzen
im Bereich der Steuern, der Sozialversicherungen, der Schulpflicht,
des Zolls, der Versicherungen, der Zulassung von Kraftfahrzeugen sowie
hinsichtlich der Gültigkeit der Fahrerlaubnis.
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Fragebeispiele
Als Schweizer Staatsangehöriger wohne ich seit einem Jahr in
Frankreich. Ab wann muss ich meinen Führerschein umschreiben?
Welche Formalitäten muss ein EU-Bürger erfüllen, wenn
er sich in Deutschland (bzw. Frankreich) niederlassen will?
Kann ich als Schweizerin mit meinem spanischen Ehegatten nach Deutschland
umziehen ?
Mein Ehemann ist deutsch und wir wohnen in Deutschland. Ich besitze
die gabunische Staatsangehörigkeit. Wir möchten uns nun
gerne im Elsass niederlassen. Benötige ich dafür ein Visum?
Ich bin Franzose, meine Freundin ist Russin und studiert in Deutschland.
Können wir rechtmäßig in einem der drei Länder
der RegioTriRhena zusammenleben, ohne verheiratet zu sein?
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Links
FRANKREICH
www.logement.equipement.gouv.fr
Nützliche Adressen zum Thema Wohnen in Frankreich
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2653.xhtml?&n=Etrangers%20en%20France&l=N8
Wie können sich EU-Bürger in Frankreich mit ihrer Familie niederlassen?
www.logement.equipement.gouv.fr
Aufenthaltsrecht für EU-Bürger in Frankreich
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2209.xhtml?&n=Etrangers%20en%20France&l=N8&n=Etrangers:%20s%C3%A9jour%20et%20travail&l=N110
Aufenthaltsbewilligung "Carte de résident" für Nicht-EU-Bürger in Frankreich
www.justice.gouv.fr/publicat/gnationa.htm
Einbürgerung. Als Franzose geboren werden oder Franzose werden.
www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas/index.html
Auf dieser Seite erfahren Sie welche Papiere sie zur Einreise nach Frankreich benötigen.
www.pam.presse.fr
Anzeigen zur Wohnungssuche, Miete und Verkauf im Süd Elsass
http://immo.alsapresse.com
SCHWEIZ
www.auslaender.ch/aufenthalt/faq/faq_f.asp
Informationen zur Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
www.mieterverband.ch/index2.html
Informationen des schweizerischen Mieterverbandes zum Umzug
www.afd.admin.ch
Homepage der Schweizer Zollbehörden
DEUTSCHLAND
www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de
Allgemeine Informationen zur Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
www.bundesregierung.de
Leben und Arbeiten in der EU - Website der deutschen Bundesregierung, mit weiteren Themenbereichen
www.breisgau-hochschwarzwald.de
Unter dem Stichwort "Service von A bis Z" finden Sie alle Informationen, die Sie für einen Umzug nach Deutschland benötigen (z.B. "Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger")
www.loerrach.de
Unter dem Stichwort "Antragsinformationen" finden Sie auf der Website der Stadt Lörrach zahlreiche Informationen zu An- und Abmeldung, Steuerklassenwahl etc
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