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Allgemeine Informationen

EU-Bürger können in den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und Deutschland ihren Wohnsitz nehmen; es ist manchmal notwendig eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, die sie unter Vorbehalt erhalten sofern sie in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen, und über eine ausreichende soziale Absicherung verfügen.Dies ist in Frankreich nicht der Fall, wo die deutschen Staatsangehörigen nicht verpflichtet sind eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Schweizer können sich ebenfalls in Frankreich aufhalten ohne zwangsläufig eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen zu müssen. Desweiteren besteht auch die Möglichkeiteiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. EU-Bürger, die sich in der Schweiz niederlassen wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Für Nicht-Schweizer unterliegt die Niederlassung einer Genehmigung und die Anfragen werden einzeln überprüft.

Der Umzug in ein anderes Land birgt - teilweise weitgehende - Konsequenzen im Bereich der Steuern, der Sozialversicherungen, der Schulpflicht, des Zolls, der Versicherungen, der Zulassung von Kraftfahrzeugen sowie hinsichtlich der Gültigkeit der Fahrerlaubnis.



Fragebeispiele

Als Schweizer Staatsangehöriger wohne ich seit einem Jahr in Frankreich. Ab wann muss ich meinen Führerschein umschreiben?

Welche Formalitäten muss ein EU-Bürger erfüllen, wenn er sich in Deutschland (bzw. Frankreich) niederlassen will?

Kann ich als Schweizerin mit meinem spanischen Ehegatten nach Deutschland umziehen ?

Mein Ehemann ist deutsch und wir wohnen in Deutschland. Ich besitze die gabunische Staatsangehörigkeit. Wir möchten uns nun gerne im Elsass niederlassen. Benötige ich dafür ein Visum?

Ich bin Franzose, meine Freundin ist Russin und studiert in Deutschland. Können wir rechtmäßig in einem der drei Länder der RegioTriRhena zusammenleben, ohne verheiratet zu sein?

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Links


FRANKREICH

www.logement.equipement.gouv.fr
Nützliche Adressen zum Thema Wohnen in Frankreich

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2653.xhtml?&n=Etrangers%20en%20France&l=N8
Wie können sich EU-Bürger in Frankreich mit ihrer Familie niederlassen?

www.logement.equipement.gouv.fr
Aufenthaltsrecht für EU-Bürger in Frankreich

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2209.xhtml?&n=Etrangers%20en%20France&l=N8&n=Etrangers:%20s%C3%A9jour%20et%20travail&l=N110
Aufenthaltsbewilligung "Carte de résident" für Nicht-EU-Bürger in Frankreich

www.justice.gouv.fr/publicat/gnationa.htm
Einbürgerung. Als Franzose geboren werden oder Franzose werden.

www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas/index.html
Auf dieser Seite erfahren Sie welche Papiere sie zur Einreise nach Frankreich benötigen.

www.pam.presse.fr
Anzeigen zur Wohnungssuche, Miete und Verkauf im Süd Elsass

http://immo.alsapresse.com


SCHWEIZ

www.auslaender.ch/aufenthalt/faq/faq_f.asp
Informationen zur Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz

www.mieterverband.ch/index2.html
Informationen des schweizerischen Mieterverbandes zum Umzug

www.afd.admin.ch
Homepage der Schweizer Zollbehörden

DEUTSCHLAND

www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de
Allgemeine Informationen zur Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

www.bundesregierung.de
Leben und Arbeiten in der EU - Website der deutschen Bundesregierung, mit weiteren Themenbereichen

www.breisgau-hochschwarzwald.de
Unter dem Stichwort "Service von A bis Z" finden Sie alle Informationen, die Sie für einen Umzug nach Deutschland benötigen (z.B. "Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger")

www.loerrach.de
Unter dem Stichwort "Antragsinformationen" finden Sie auf der Website der Stadt Lörrach zahlreiche Informationen zu An- und Abmeldung, Steuerklassenwahl etc

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