FAQ

- Ist das Mountainbike-Fahren in der Schweiz reglementiert ?
Bezüglich der verkehrssicherheitstechnischen Ausstattung sind die Bestimmungen des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes zu beachten. Die in der Schweiz bestehende Vignettenpflicht (Nachweis der Haftpflichtversicherung) gilt nicht für Radfahrer aus dem Ausland. Allgemeine Fahrverbote sind ebenso zu beachten wie örtliche Reglementierungen der jeweiligen Gemeinde.

- Darf ich mit meinem Oldtimer mit deutschem rotem Kennzeichen auch in Frankreich und der Schweiz fahren ?
Grundsätzlich nein. Die „roten Kennzeichen“ sind keine international zugelassenen Kennzeichen und ihre Verwendbarkeit auch nicht durch bilaterale Abkommen mit der Schweiz oder Frankreich abgedeckt. Für die Teilnahme an Veranstaltungen können die zuständigen Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.

- Gilt mein deutscher Angelschein auch für französische Gewässer ?
Nein.

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