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FAQ
- Welche Einrichtungen informieren und begleiten die Handwerker in Frankreich, in Deutschland und in der Schweiz bei der amtlichen Anmeldung ihrer beabsichtigten Erwerbstätigkeit?
In Frankreich ist die Chambre des Métiers zuständig, in Deutschland ist es die HWK (Handwerkskammer) und in der Schweiz die Handelskammer oder der Gewerbeverband des entsprechenden Kantons.
- Braucht ein Handwerksunternehmen einen Firmensitz im Nachbarland, um dort tätig werden zu können?
Nein. Es ist aber nötig, sich bei der örtlichen Handwerkskammer zu erkundigen, welche Verwaltungsverfahren notwendig sind, bevor die Arbeiten beginnen können.
- Welchen MwSt-Satz hat der Handwerker anzuwenden, wenn eine Handwerksleistung auf dem Territorium des Nachbarlandes in Rechnung gestellt wird?
Die anwendbare MwSt-Satz ist immer derjenige des Staates, in dem die Arbeiten geleistet wurden, und nicht derjenige des Firmensitzes.
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