Kanton Basel-Landschaft
Kanton Basel-Landschaft


Adresse Postfach
CH-4410 LIESTAL

Telefon (+41) 061 / 925 51 11
Fax (+41) 061 / 925 69 65

E-mail landeskanzlei@lka.bl.ch
Site Web www.bl.ch



Präsident des Regierungsrates Adrian BALLMER, Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion

Verantworlich für Grenzüberchreitende Zusammenarbeit

Regierungsrat Urs WüTHRICH-PELLOLO, Vorsteher Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Rechtsform Kanton

Gründungsdatum Beitritt zur Eidgenossenschaft :1501

Bevölkerung 260.000



Zuständigkeit Die Zuständigkeit richtet sich nach der eidgenössischen Bundesverfassung. Diese überlässt viele Sachbereiche der Regelung und dem Vollzug durch die Kantone. Das gilt insbesondere für die Bereiche des Schul- und Gesundheitswesens, der Kultur, Teile des Polizei-, Bau- und Strassenrechts sowie einen grossen Teil des Prozessrechts und des Steuerrechts.

Jahreshaushalt 2003 CHF 2.300.000.000

Kurzbeschreibung Wie in anderen Kantonen kam es in der Regenerationszeit nach 1830 auch im damaligen Kanton Basel zu Auseinandersetzungen um die politischen Rechte der Landbevölkerung. Der Streit führte zur Trennung der linksrheinischen Landgemeinden von der Stadt Basel (1833). Nach dem Scheitern der Wiedervereinigung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft 1969 nahmen beide Kantone fünf Jahre später gleichlautende Bestimmungen über die regionale Zusammenarbeit (Partnerschaftlichkeit) in ihre Verfassungen auf. Die enge Partnerschaft drückt sich in einer Vielzahl von Abkommen und gemeinsamen Institutionen aus. Beispielhaft dafür ist seit 1976 die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität Basel.

Partnerschaften Basel-Stadt o Nordwestschweizer Kantone o Region Elsass o Region Südbaden o Südpfalz




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