Staatsaufbau der Schweiz
Die Schweiz ist ein Bundesstaat und besteht heute aus 26 souveränen Kantonen und Halbkantonen, denen die föderalistische Struktur ein beträchtliches Maß politischer Entscheidungsfreiheit und Verwaltungsautonomie zuerkennt. Jeder Kanton verfügt im Rahmen des von der Bundesverfassung eingeräumten Spielraums über eine eigene Verfassung und seine eigenen Gesetze. Innerhalb der Kantone sind die Gemeinden öffentlichrechtliche Körperschaften, die einen Teil der Staatsaufgaben selber erfüllen und in Teilbereichen autonom sind.
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Der Bund
Die gesetzgebende Gewalt liegt auf eidgenössischer Ebene bei
der Bundesversammlung. Diese gliedert sich in zwei Kammern: den Nationalrat
(200 Abgeordnete), der das Volk vertritt, und den Ständerat (46
Abgeordnete), der die Kantone vertritt. Die Regierungsgewalt liegt
beim Bundesrat, der aus sieben Mitgliedern besteht und alle vier Jahre
von der Bundesversammlung gewählt wird. Der Bundespräsident,
ein Mitglied des Bundesrates, wird im Rotationsprinzip ernannt und
amtiert während eines Jahres, wobei er aber nur primus
inter pares ist. Die oberste richterliche Gewalt liegt beim
Bundesgericht, das seinen Sitz in Lausanne hat. Das Eidgenössische
Versicherungsgericht in Luzern ist zuständig für Klagen
und Berufungen im Bereich der Sozialversicherung.
www.admin.ch
www.parlament.ch
www.bger.ch
www.gov.ch
www.ch.ch
www.swisspolitics.org
www.about.ch
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Die Kantone
Die Kantone und Halbkantone organisieren sich im Rahmen der Bundesverfassung selbständig. Das Kantonsparlament der Kantonsrat oder Große Rat besteht nur aus einer Kammer, deren Abgeordnetenzahl von Kanton zu Kanton stark variiert. Die Kantonsregierungen arbeiten im Kollegialsystem und bestehen je nach Kanton aus 5 bis 9 Regierungsräten. Neben Kantonsparlament und den Kantonsregierung üben kantonale Gerichte die richterliche Gewalt aus.
www.admin.ch/ch/f/schweiz/kantone/index.html
www.bs.ch
www.bl.ch
www.ag.ch
www.so.ch
www.ju.ch
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Die Gemeinden
Die Eidgenossenschaft zählte 2'757 politische Gemeinden (Stand
April 2005), die sich in der Regel eines hohen Grades an Autonomie
erfreuen. Die schweizerische Demokratie zeigt sich am unmittelbarsten
auf Gemeindeebene. Der Bürger beteiligt sich aktiv in der Gemeindeversammlung
als gesetzgebende Behörde und bestimmt die Mitglieder des Gemeinderats
als exekutive Behörde durch Wahl selber mit. In größeren
Gemeinden wird die Gemeinderversammlung häufig durch gewählte
Gemeindeparlamente ersetzt. Neben der politischen Gemeinde als wichtigstem
kommunalen Bereich gibt es die Kirchgemeinde, die Bürgergemeinde
und die Schulgemeinde.
www.bl.ch/docs/gemeinden/info/main-gem_info.htm#top
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinden_der_Schweiz
http://www.ag.ch/staatskalender/?rub=6302
http://www.swissfot.ch/htm_public_d/Adressen/adressgAG.HTM
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Kompetenzverteilung in der Schweiz
Die Schweizer Bundesverfassung enthält in Artikel 3 den Grundsatz, dass die Kantone alle Rechte ausüben, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Die Kompetenzen des Bundes beinhalten die Gesetzgebung im entsprechenden Bereich und den Vollzug, wobei dieser teilweise an die Kantone delegiert wird. Kompetenzen des Bundes sind z.B. die Außenpolitik, die Sozialpolitik (insbesondere Sozialversicherungen und Arbeitsrecht), Verkehrspolitik, Zivil- und Strafrecht, Teile der Wirtschafts- und Finanzpolitik und Teile des Raumplanungs- und Umweltschutzrechts. Als Beispiele für kantonale Kompetenzen können das Polizeiwesen, das Kirchenwesen, das Gemeindewesen und das Armenwesen genannt werden. Die Aufgaben der Gemeinden sind vielfältiger Natur: Güterverwaltung (z.B. Wald), Wasserversorgung, Schulen, Feuerwehr, Zivilschutz, usw.
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Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die
Verantwortung für die auswärtigen Angelegenheiten liegt
in umfassender Weise beim Bund (Art. 54 der Bundesverfassung). Gleichzeitig
ist der Bund verpflichtet, auf die Zuständigkeiten der Kantone
Rücksicht zu nehmen und ihre Interessen zu wahren.
Die Kantone dürfen in ihren Zuständigkeitsbereichen mit
dem Ausland Verträge abschließen, wobei diese aber dem
Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone
nicht zuwiderlaufen dürfen. Zudem haben die Kantone vor Abschluss
der Verträge den Bund zu informieren. Mit untergeordneten ausländischen
Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen
Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch
Vermittlung des Bundes. Untergeordnete Behörden und Beamte sind
alle Verwaltungsorgane mit Ausnahme der politischen Instanzen (Gesamtregierung,
Minister und Staatssekretäre) des ausländischen Staates.
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Die Schweiz am Oberrhein
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura sowie der Bund beteiligen sich an der Oberrhein-Kooperation. Daneben sind viele Gemeinden in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit miteinbezogen.
Eckdaten Schweiz
Ständige Wohnbevölkerung
(2003) |
7364'000 |
| Ausländeranteil
(2003) |
20,4
% |
| Fläche |
41284 km2 |
| Bevölkerungsdichte
(2002) |
177.3
pro km2 |
Arbeitslosenquote
(Juli 2005) |
3,5
% |
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