Verwaltungsaufbau Schweiz  
Staatsaufbau der Schweiz
Der Bund
Die Kantone
Die Gemeinden
Kompetenzverteilung in der Schweiz
Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Die Schweiz am Oberrhein
Eckdaten Schweiz


Staatsaufbau der Schweiz

Die Schweiz ist ein Bundesstaat und besteht heute aus 26 souveränen Kantonen und Halbkantonen, denen die föderalistische Struktur ein beträchtliches Maß politischer Entscheidungsfreiheit und Verwaltungsautonomie zuerkennt. Jeder Kanton verfügt im Rahmen des von der Bundesverfassung eingeräumten Spielraums über eine eigene Verfassung und seine eigenen Gesetze. Innerhalb der Kantone sind die Gemeinden öffentlichrechtliche Körperschaften, die einen Teil der Staatsaufgaben selber erfüllen und in Teilbereichen autonom sind.



Seitenanfang


Der Bund

Die gesetzgebende Gewalt liegt auf eidgenössischer Ebene bei der Bundesversammlung. Diese gliedert sich in zwei Kammern: den Nationalrat (200 Abgeordnete), der das Volk vertritt, und den Ständerat (46 Abgeordnete), der die Kantone vertritt. Die Regierungsgewalt liegt beim Bundesrat, der aus sieben Mitgliedern besteht und alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt wird. Der Bundespräsident, ein Mitglied des Bundesrates, wird im Rotationsprinzip ernannt und amtiert während eines Jahres, wobei er aber nur „primus inter pares“ ist. Die oberste richterliche Gewalt liegt beim Bundesgericht, das seinen Sitz in Lausanne hat. Das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern ist zuständig für Klagen und Berufungen im Bereich der Sozialversicherung.

www.admin.ch
www.parlament.ch
www.bger.ch
www.gov.ch
www.ch.ch
www.swisspolitics.org
www.about.ch


Seitenanfang



Die Kantone

Die Kantone und Halbkantone organisieren sich im Rahmen der Bundesverfassung selbständig. Das Kantonsparlament – der Kantonsrat oder Große Rat – besteht nur aus einer Kammer, deren Abgeordnetenzahl von Kanton zu Kanton stark variiert. Die Kantonsregierungen arbeiten im Kollegialsystem und bestehen je nach Kanton aus 5 bis 9 Regierungsräten. Neben Kantonsparlament und den Kantonsregierung üben kantonale Gerichte die richterliche Gewalt aus.

www.admin.ch/ch/f/schweiz/kantone/index.html
www.bs.ch
www.bl.ch
www.ag.ch
www.so.ch
www.ju.ch



Die Gemeinden

Die Eidgenossenschaft zählte 2'757 politische Gemeinden (Stand April 2005), die sich in der Regel eines hohen Grades an Autonomie erfreuen. Die schweizerische Demokratie zeigt sich am unmittelbarsten auf Gemeindeebene. Der Bürger beteiligt sich aktiv in der Gemeindeversammlung als gesetzgebende Behörde und bestimmt die Mitglieder des Gemeinderats als exekutive Behörde durch Wahl selber mit. In größeren Gemeinden wird die Gemeinderversammlung häufig durch gewählte Gemeindeparlamente ersetzt. Neben der politischen Gemeinde als wichtigstem kommunalen Bereich gibt es die Kirchgemeinde, die Bürgergemeinde und die Schulgemeinde.

www.bl.ch/docs/gemeinden/info/main-gem_info.htm#top
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinden_der_Schweiz
http://www.ag.ch/staatskalender/?rub=6302
http://www.swissfot.ch/htm_public_d/Adressen/adressgAG.HTM

Seitenanfang



Kompetenzverteilung in der Schweiz

Die Schweizer Bundesverfassung enthält in Artikel 3 den Grundsatz, dass die Kantone alle Rechte ausüben, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Die Kompetenzen des Bundes beinhalten die Gesetzgebung im entsprechenden Bereich und den Vollzug, wobei dieser teilweise an die Kantone delegiert wird. Kompetenzen des Bundes sind z.B. die Außenpolitik, die Sozialpolitik (insbesondere Sozialversicherungen und Arbeitsrecht), Verkehrspolitik, Zivil- und Strafrecht, Teile der Wirtschafts- und Finanzpolitik und Teile des Raumplanungs- und Umweltschutzrechts. Als Beispiele für kantonale Kompetenzen können das Polizeiwesen, das Kirchenwesen, das Gemeindewesen und das Armenwesen genannt werden. Die Aufgaben der Gemeinden sind vielfältiger Natur: Güterverwaltung (z.B. Wald), Wasserversorgung, Schulen, Feuerwehr, Zivilschutz, usw.


Seitenanfang


Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Die Verantwortung für die auswärtigen Angelegenheiten liegt in umfassender Weise beim Bund (Art. 54 der Bundesverfassung). Gleichzeitig ist der Bund verpflichtet, auf die Zuständigkeiten der Kantone Rücksicht zu nehmen und ihre Interessen zu wahren. Die Kantone dürfen in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge abschließen, wobei diese aber dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen dürfen. Zudem haben die Kantone vor Abschluss der Verträge den Bund zu informieren. Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes. Untergeordnete Behörden und Beamte sind alle Verwaltungsorgane mit Ausnahme der politischen Instanzen (Gesamtregierung, Minister und Staatssekretäre) des ausländischen Staates.


Die Schweiz am Oberrhein

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura sowie der Bund beteiligen sich an der Oberrhein-Kooperation. Daneben sind viele Gemeinden in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit miteinbezogen.


Eckdaten Schweiz

Ständige Wohnbevölkerung
(2003)
7‘364'000
Ausländeranteil (2003) 20,4 %
Fläche 41‘284 km2
Bevölkerungsdichte (2002) 177.3 pro km2
Arbeitslosenquote
(Juli 2005)
3,5 %


Seitenanfang