Die französische Verfassung
Das aktuelle französische politische System beruht auf der Verfassung vom 4. Oktober 1958, die gleichzeitig den Beginn der 5. Republik markiert. Nach deren Artikel 1 ist Frankreich eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik, deren Devise Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit ist. Grundlage der Republik ist die Demokratie, die Gewaltenteilung, das parlamentarische und liberale System (politische Freiheit, Gewissensfreiheit, Gleichheit, persönliche Freiheit).
www.conseil-constitutionnel.fr/textes/c1958web.htm
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Die Verwaltung der Gebietskörperschaften
Die Gesetze zur Dezentralisierung vom 2. März 1982 und 6. Januar 1986 führten die Region als Gebietskörperschaft ein. Sie wird von Gewählten Vertretern (conseillers régionaux) , die den Regionalrat (Conseil régional) bilden, vertreten. Die Regionalräte werden in zwei Wahlgängen für 6 Jahre gewählt. Aufgabe der Regionalräte ist die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region. Hierzu wurden ihnen folgende Kompetenzen übertragen: Wirtschaftsförderung, Tourismus, Umweltschutz, Bau und Unterhalt von Gymnasien, Infrastruktur, regionaler Bahnverkehr und berufliche Ausbildung. Der Präsident des Regionalrates wird von den Mitgliedern des Regionalrates gewählt. Er bereitet die Entscheidungen des Regionalrates vor und führt sie aus. Er ordnet die Ausgaben an und ist Chef der Verwaltung auf regionaler Ebene. Im französischen Mutterland gibt es 22 Regionen, 4 weitere in den Überseegebieten.
Die Departements wurden 1789 gegründet, fungierten als Verwaltungsgebiete des Staates und haben bis zur Dezentralisierung im Jahre 1982 einige Veränderungen erfahren. Im französischen Mutterland gibt es zur Zeit 96 Departements, 4 weitere in den Überseegebieten. Verwaltet werden sie jeweils durch den Generalrat (Conseil général), dessen Mitglieder (conseillers généraux) in allgemeiner direkter Wahl für 6 Jahre gewählt werden, wobei die Hälfte des Rates alle 3 Jahre erneuert wird. Der Generalrat ist für folgende Gebiete zuständig: Infrastruktur, Gesundheitsfürsorge, Ausbildung (Schülertransport, Errichtung und Unterhalt der College und Berufsschulen), Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Kultur, Sport, Wirtschaftsentwicklung. Ausführendes Organ ist der Präsident des Generalrates, der alle 3 Jahre von den Generalrat gewählt wird. Er bereitet die Entscheidungen des Rates vor, führt sie aus und ordnet die Ausgaben des Departements an. Gleichzeitig ist er der Chef der Verwaltung auf der Ebene des Departements.
In Frankreich gibt es 36.763 Gemeinden (1990). Hiervon haben 32.413 weniger als 2000 Einwohner, fast 4000 weniger als 100 Einwohner. Die Überseegebiete zählen 183 Gemeinden. Eine solch große Anzahl von Gemeinden gibt es in der Europäischen Union sonst nirgendwo. An ihrerer Spitze steht der Gemeinderat, dessen Mitglieder in allgemeiner direkter Wahl für 6 Jahre gewählt werden. Ausführendes Organ ist der Bürgermeister (Maire), der durch die Gemeinderäte gewählt wird. Er und seine Stellvertreter verfügen über eine doppelte Zuständigkeit: sie sind einerseits Staatsvertreter (als solche Standesbeamte und beauftragt, die staatlichen Gesetze an die Öffentlichkeit zu bringen und auszuführen), andererseits Organe der Gemeinde, wobei sie als solche über Polizeigewalt verfügen. Sie erteilen die Baugenehmigungen aufgrund des vom Gemeinderat erlassenen Flächennutzungsplanes, sie sind zuständig für den Bau und den Unterhalt der öffentlichen Plätze und Wege sowie einiger kommunaler Einrichtungen, wie z.B. der Grundschulen. Sie bereiten die Entscheidungen des Gemeinderates vor, führen sie aus und sind gleichzeitig Chef der Kommunalverwaltung.
Am 12. Juli 1999 wurde das sog. Chevènement Gesetz erlassen mit dem Ziel, die interkommunale Zusammenarbeit zu vereinfachen und zu stärken. Dieses Gesetz initiiert den verstärkten Zusammenschluss der Kommunen. Ferner soll die Schaffung öffentlicher Verbände zur interkommunalen Zusammenarbeit beschleunigt werden. Die Reform zur Interkommunalität hat ein doppeltes Ziel:
- Abstufung der verschiedenen Gebiete, wobei zwei Strukturen (District und Städteverbände) wegfallen.
Zusammenlegung der finanziellen Ressourcen durch die Schaffung einer einheitlichen Gewerbesteuer für die neu gegründeten Stadtverbände (communautés urbaines) und Agglomerationsverbände (Communauté dagglomeration, - eine durch die Reform neu geschaffene Struktur), um so die Solidarität zwischen den Gemeinden zu stärken.
Für weitere Informationen :
www.dgcl.interieur.gouv.fr
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