Das französische Verwaltungssystem
Die französische Verfassung
Staatsaufbau
Verwaltungsaufbau Frankreichs
Die Staatsverwaltung
Die Verwaltung der Gebietskörperschaften
Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Frankreich am Oberrhein
Frankreich in Zahlen


Die französische Verfassung

Das aktuelle französische politische System beruht auf der Verfassung vom 4. Oktober 1958, die gleichzeitig den Beginn der 5. Republik markiert. Nach deren Artikel 1 ist Frankreich eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik, deren Devise „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ ist. Grundlage der Republik ist die Demokratie, die Gewaltenteilung, das parlamentarische und liberale System (politische Freiheit, Gewissensfreiheit, Gleichheit, persönliche Freiheit).

www.conseil-constitutionnel.fr/textes/c1958web.htm


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Staatsaufbau

An der Spitze der französischen Republik steht der Präsident, der durch direkte und allgemeine Wahlen für fünf Jahre gewählt wird. Er ernennt den Regierungschef (Premier Ministre) und auf dessen Vorschlag die weiteren Minister.
Das Volk wird vom Parlament, das für die Verabschiedung der Gesetze zuständig ist, vertreten. Es besteht aus der Nationalversammlung (576 allgemein und direkt gewählte Parlamentarier) und dem Senat (321 indirekt gewählte Senatoren). Der Senat repräsentiert die Gebietskörperschaften der Republik.

www.premier-ministre.gouv.fr
www.senat.fr
www.assemblee-nationale.fr


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Verwaltungsaufbau Frankreichs

Der Verwaltungsaufbau Frankreichs war lange Zeit durch die Zentralisierung sämtlicher Zuständigkeiten geprägt. Durch das Dezentralisierungsesetz vom 2. März 1982 wurde die Verwaltung umstrukturiert : Zuständigkeiten der Präfekten wurden auf die Präsidenten der Generalräte und eine neugegründete - nunmehr neben den Kommunen und Departements stehende - Gebietskörperschaft übertragen: die Region.

www.france.diplomatie.fr/france/fr/instit/instit05.htm


Die Staatsverwaltung

Die Departements- und Regionspräfekten sind die Vertreter der zentralistischen Staatsverwaltung auf regionaler Ebene und als solche zuständig für die Wahrung der staatlichen Interessen und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung. Sie überwachen die Ausführung der staatlichen Gesetze und der dezentralen Entscheidungen und üben Rechtsaufsicht über die Gebietskörperschaften aus.


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Die Verwaltung der Gebietskörperschaften

    Die Region

Die Gesetze zur Dezentralisierung vom 2. März 1982 und 6. Januar 1986 führten die Region als Gebietskörperschaft ein. Sie wird von Gewählten Vertretern (conseillers régionaux) , die den Regionalrat (Conseil régional) bilden, vertreten. Die Regionalräte werden in zwei Wahlgängen für 6 Jahre gewählt. Aufgabe der Regionalräte ist die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region. Hierzu wurden ihnen folgende Kompetenzen übertragen: Wirtschaftsförderung, Tourismus, Umweltschutz, Bau und Unterhalt von Gymnasien, Infrastruktur, regionaler Bahnverkehr und berufliche Ausbildung. Der Präsident des Regionalrates wird von den Mitgliedern des Regionalrates gewählt. Er bereitet die Entscheidungen des Regionalrates vor und führt sie aus. Er ordnet die Ausgaben an und ist Chef der Verwaltung auf regionaler Ebene. Im französischen Mutterland gibt es 22 Regionen, 4 weitere in den Überseegebieten.

    Das Departement

Die Departements wurden 1789 gegründet, fungierten als Verwaltungsgebiete des Staates und haben bis zur Dezentralisierung im Jahre 1982 einige Veränderungen erfahren. Im französischen Mutterland gibt es zur Zeit 96 Departements, 4 weitere in den Überseegebieten. Verwaltet werden sie jeweils durch den Generalrat (Conseil général), dessen Mitglieder (conseillers généraux) in allgemeiner direkter Wahl für 6 Jahre gewählt werden, wobei die Hälfte des Rates alle 3 Jahre erneuert wird. Der Generalrat ist für folgende Gebiete zuständig: Infrastruktur, Gesundheitsfürsorge, Ausbildung (Schülertransport, Errichtung und Unterhalt der „College“ und Berufsschulen), Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft, Kultur, Sport, Wirtschaftsentwicklung. Ausführendes Organ ist der Präsident des Generalrates, der alle 3 Jahre von den Generalrat gewählt wird. Er bereitet die Entscheidungen des Rates vor, führt sie aus und ordnet die Ausgaben des Departements an. Gleichzeitig ist er der Chef der Verwaltung auf der Ebene des Departements.


    Die Gemeinde

In Frankreich gibt es 36.763 Gemeinden (1990). Hiervon haben 32.413 weniger als 2000 Einwohner, fast 4000 weniger als 100 Einwohner. Die Überseegebiete zählen 183 Gemeinden. Eine solch große Anzahl von Gemeinden gibt es in der Europäischen Union sonst nirgendwo. An ihrerer Spitze steht der Gemeinderat, dessen Mitglieder in allgemeiner direkter Wahl für 6 Jahre gewählt werden. Ausführendes Organ ist der Bürgermeister (Maire), der durch die Gemeinderäte gewählt wird. Er und seine Stellvertreter verfügen über eine doppelte Zuständigkeit: sie sind einerseits Staatsvertreter (als solche Standesbeamte und beauftragt, die staatlichen Gesetze an die Öffentlichkeit zu bringen und auszuführen), andererseits Organe der Gemeinde, wobei sie als solche über Polizeigewalt verfügen. Sie erteilen die Baugenehmigungen aufgrund des vom Gemeinderat erlassenen Flächennutzungsplanes, sie sind zuständig für den Bau und den Unterhalt der öffentlichen Plätze und Wege sowie einiger kommunaler Einrichtungen, wie z.B. der Grundschulen. Sie bereiten die Entscheidungen des Gemeinderates vor, führen sie aus und sind gleichzeitig Chef der Kommunalverwaltung.

Am 12. Juli 1999 wurde das sog. Chevènement Gesetz erlassen mit dem Ziel, die interkommunale Zusammenarbeit zu vereinfachen und zu stärken. Dieses Gesetz initiiert den verstärkten Zusammenschluss der Kommunen. Ferner soll die Schaffung öffentlicher Verbände zur interkommunalen Zusammenarbeit beschleunigt werden. Die Reform zur Interkommunalität hat ein doppeltes Ziel:
- Abstufung der verschiedenen Gebiete, wobei zwei Strukturen („District“ und Städteverbände) wegfallen.
– Zusammenlegung der finanziellen Ressourcen durch die Schaffung einer einheitlichen Gewerbesteuer für die neu gegründeten Stadtverbände (communautés urbaines) und Agglomerationsverbände (Communauté d’agglomeration, - eine durch die Reform neu geschaffene Struktur), um so die Solidarität zwischen den Gemeinden zu stärken.

Für weitere Informationen :

www.dgcl.interieur.gouv.fr
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Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Grundsätzlich ist das Außenministerium für die Beziehungen der französischen Republik mit dem Ausland zuständig. Jedoch wurde im Zuge der europäischen Einigung mit dem Gesetz vom 2. März 1982 den Gebietskörperschaften die Möglichkeit eingeräumt, mit ausländischen Gebietskörperschaften in der Grenzregion zu kooperieren. Die Kooperation bedarf jedoch der Erlaubnis des Staates. Das Gesetz vom 6. Februar 1992 bestärkt diese Kooperation, in dem es nun allen Gebietskörperschaften und ihren Vereinigungen erlaubt, im Rahmen ihrer Kompetenzen Vereinbarungen mit ausländischen Gebietskörperschaften abzuschließen. Die Übersendung der Vereinbarungen an den zuständigen Präfekten ist gleichwohl erforderlich. Hinzu kommt das Karlsruher Abkommen vom 23. Januar 1993, das zwischen Frankreich, Deutschland, der Schweiz und Luxemburg geschlossen wurde. Sein Ziel es ist, die Kooperation zwischen den Gebietskörperschaften der betreffenden Grenzregionen – unter Beachtung der nationalen Rechte und völkerrechtlichen Verpflichtungen - zu erleichtern und zu fördern.


Frankreich am Oberrhein

Geographisch gesehen nimmt das gesamte Elsass an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit teil. Institutionell sind die Hauptakteure die großen Gebietskörperschaften: die Region Alsace, die Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin, die großen Städte und mittleren Gemeinden sowie der französische Staat, vertreten durch die Präfekturen.


Frankreich in Zahlen

Ständige Wohnbevölkerung
(Stand : 31.12.99)
60.186.194
Davon im Mutterland
(Stand : 31.12.99)
58.518.748
Ausländeranteil
(1990)
7,4%
Fläche 550.000 km2
Bevölkerungsdichte
(Stand : 31.12.99)
95 pro Km2
Arbeitslosenquote
(Mai 2000)
9,8%


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