Verwaltungsaufbau EU  
Geschichtliche Entwicklung der EU
Mitglieder der Europäischen Union
Europäischer Rat
Rat der EU / Ministerrat
Europäische Kommission / EU-Kommission
Europäisches Parlament
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Weitere Institutionen der EU
Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Eckdaten EU
Links zu Europa

Geschichtliche Entwicklung der EU

Die EU basiert auf den Verträgen zur Gründung der drei europäischen Gemeinschaften in den fünfziger Jahren sowie verschiedenen Vertragsergänzungen.
Diese drei Gemeinschaften sind die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS / Montanunion), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG / Gemeinsamer Markt) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG / Euratom).
Die erste Vertragsrevision erfolgte mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) von 1986, mit der unter anderem der seit dem 1. Januar 1993 geschaffene europäische Binnenmarkt beschlossen wurde.
Mit den Verträgen von Maastricht von 1991/1992 kam es zu einer zweiten grundlegenden Revision. Diese bildet die Grundlage für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und weitere politische Integrationsschritte (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik) .
Im Vertrag von Amsterdam 1997, wurde die Union erneuten Reformen unterzogen. Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Probleme (Kriminalität, Asylfragen) bewog die Mitglieder der EU, den größten Teil der bisherigen Zusammenarbeit in Justiz- und Innenpolitik (Fragen der Grenzkontrolle, der Einwanderungs- und der Asylpolitik) fortan im Rahmen der Gemeinschaftsstrukturen anzugehen. Daneben wurde als weitere wichtige Neuerung das "Amt des hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" geschaffen.

Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Er bewirkt weitere Änderungen am EU-Vertrag und den EG-Verträgen: Änderung der Arbeitsweise der EU-Organe und Institutionen; das Abstimmen mit qualifizierter Mehrheit (anstatt Einstimmigkeit) wird in vielen Bereichen der EU-Beschlussfassung zur Regel.
Der Konvent über die Zukunft Europas und der Vertrag über den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten, der am 16. April 2003 unterzeichnet wurde und am 1. Mai 2004 in Kraft treten wird, wird voraussichtlich weitere Vertragsänderungen zur Folge haben.



Seitenanfang


Mitglieder der Europäischen Union

Mitgliedsländer der EU in amtlicher Reihenfolge (Beitrittsjahr EGKS / Beitrittsjahr EWG/EG)


Sigel Mitgliedsländer Beitrittsjahr EGKS Beitrittsjahr EWG/EG
B Belgien 1952 1958
DK Dänemark (ohne Färöer, Grönland) 1973
D Deutschland 1952 1958
GR Griechenland 1981
E Spanien 1986
F Frankreich (mit D.O.M) 1952 1958
IRL Irland 1973
I Italien 1952 1958
L Luxemburg 1952 1958
NL Niederlande 1952 1958
A Österreich 1995
P Portugal 1986
FIN Finnland 1995
S Schweden 1995
UK Grossbritannien und Nordirland 1973


Seitenanfang



Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist die Konferenz der 15 Staats- und Regierungschefs sowie des Präsidenten der EU-Kommission („Europäischer Gipfel“). Er ist die höchste Institution der Gemeinschaft und bildet die Spitze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.


Rat der EU / Ministerrat

Der Ministerrat (= Rat der EU, = Rat) besteht aus jeweils einem Regierungsmitglied der 15 Mitgliedsländer. Er ist das zentrale Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan der EU und damit die eigentliche Legislative der EU. Der Ministerrat erlässt von der Kommission vorgeschlagene Rechtsakte als Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, spricht Empfehlungen aus und gibt Stellungnahmen ab. Der Ministerratsvorsitz wechselt halbjährlich und bildet mit Vorgänger und Nachfolger die „Troika“.


Seitenanfang



Europäische Kommission / EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat initiative (vorschlagende, vorbereitende und beschlussfassende), exekutive (Ratsbeschluss-Ausführung) und kontrollierende (Überwachung des EU-Rechts) Funktionen. Sie erlässt Durchführungsbestimmungen, verwaltet die Strukturfonds sowie die Forschungs- und andere Programme, erstellt den Entwurf des EU-Haushalts und führt ihn aus. Die EU-Kommission besteht aus 20 Mitgliedern, wobei je zwei Kommissare aus Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien und Spanien kommen sowie je einer aus den weiteren 10 Mitgliedsstaaten.


Seitenanfang


Europäisches Parlament

Seit 1979 wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsländer ihre Vertretung direkt ins Europäische Parlament. Die 626 Abgeordneten werden dabei jeweils für fünf Jahre gewählt. Das Europäische Parlament äußert sich zu Kommissionsvorschlägen zeitlich vor dem Ministerrat und bringt Änderungsvorschläge ein. Durch den Vertrag von Maastricht wurden seine Rechte erweitert, indem es im Mitentscheidungsverfahren (z.B. bei Binnenmarkt, Gesundheit, Verbraucherschutz, Transeuropäischen Netzen, Umweltschutz) eine gleichberechtigte Rolle neben dem Ministerrat einnimmt. Zudem ist die Ernennung der Kommissare an die Zustimmung des Parlaments gebunden und dieses kann die Kommission sogar zum Rücktritt zwingen.


Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof ist die richterliche Komponente der EU-Institutionen und entscheidet im Einzelfall, ob gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. Dabei sind sechs Verfahrensarten vorgesehen: Nichtigkeitsklagen, Vertragsverletzungsverfahren, Untätigkeitsklagen, Vorabentscheidungsverfahren, Schadenersatzklagen und Beamtenklagen. Der Europäische Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, die von den Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt werden.


Weitere Institutionen der EU

- Europäischer Rechnungshof (Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der EU-Haushaltsmittel und deren Verwendung)
- Wirtschafts- und Sozialausschuss (Beratungsorgan der wirtschaftlichen und sozialen Interessensgruppen der Mitgliedstaaten)
- Ausschuss der Regionen (Ausschuss von Vertretern der Gebietskörperschaften in den Mitgliedsstaaaten)
- Europäische Zentralbank
- Europäische Investitionsbank
- Europol

Daneben bestehen weitere Agenturen und Institutionen der EU.


Seitenanfang


Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU

Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von 15 Ländern Europas, mit dem Gesamtziel der Europäischen Einigung. In den letzten Jahren wurde im Bereich der Europäischen Gemeinschaft das Schwergewicht der Aktivitäten auf den Binnenmarkt, die Währungsunion, den Außenhandel, die Landwirtschaftspolitik, die Gesundheits- und Sozialpolitik, Bildung und Kultur sowie den Verbraucherschutz gelegt. Was die Innen- und Rechtspolitik betrifft, so wurde vor allem die Einwanderungs- und Asylpolitik, die Drogenpolitik, die polizeiliche Zusammenarbeit und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität thematisiert. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik standen die Menschenrechte, die Friedenserhaltung, humanitäre Hilfe sowie die Abrüstung im Vordergrund.

Die sachlichen Zuständigkeiten innerhalb der EU sind beim Europäischen Rat, Ministerrat, Kommission und dem Europäischen Parlament grundsätzlich nicht eingeschränkt. D.h. jede dieser Institutionen kann sich grundsätzlich mit allen gesamteuropäischen Themen befassen.


Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Als Grundlage für den Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gilt die reguläre Kompetenzverteilung innerhalb der EU. Daneben gilt es die besondere Stellung des Ausschusses der Regionen zu erwähnen. Dieser wurde eingesetzt, damit die regionalen und lokalen Eigenheiten der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und damit diese an der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik beteiligt werden. Damit wurde dem im Unionsvertrag verankerten Subsidiaritätsprinzip Geltung verschafft, welches besagt, dass Entscheidungen stets auf der niedrigstmöglichen Verwaltungsebene, d. h. in größtmöglicher Nähe zum Bürger, zu treffen sind. Der Ausschuss der Regionen muss angehört werden in Fragen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, der transeuropäischen Netze, des Gesundheitswesens, der Bildung, Jugend und Kultur. Der Ausschuss kann aber auch von sich aus zu anderen politischen Angelegenheiten Stellung nehmen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften betreffen, z. B. Fragen der Landwirtschaft und des Umweltschutzes. Die Arbeitet des Ausschusses findet in Fachkommissionen statt, wobei eine davon sich mit Regionalpolitik, Strukturfonds, Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit befasst.

INTERREG ist die wichtigste Gemeinschaftsinitiative der EU, welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten fördert. Daneben gilt es PHARE zu erwähnen, ein Programm, das die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Regionen, die an den mittel- und osteuropäischen Grenzen zur EU liegen, unterstützt. Neben den EU-Programmen, die sich speziell an Grenzregionen richten, gibt es weitere Initiativen und Programme, welche für die Unterstützung von grenzübergreifenden Projekten genutzt werden können.

Seitenanfang


Eckdaten EU

Ständige Wohnbevölkerung
(1.1.2000)
374,346 Mio
Ausländeranteil %
Fläche 3'234‘527 km2
Bevölkerungsdichte 115 pro Km2
Arbeitslosenquote
(März 2000)
9,4 %


Links zu Europa

www.europa.eu.int/
Homepage der EU

www.europarl.eu.int/

Europäisches Parlament

http://ue.eu.int/de/summ.htm
Rat der EU

www.europa.eu.int/comm/index_de.htm
Europäische Kommission


www.europa.eu.int/comm/secretariat_general/index_de.htm

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

www.euro-ombudsman.eu.int/media/de/default.htm

Europäischer Bürgerbeauftragte


www.curia.eu.int/de/index.htm

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

www.eca.eu.int/
Europäischer Rechnungshof

http://www.eib.org/index.htm
Europäische Investionsbank

www.ecb.int/

Finanzierungsinstitution der EU

www.ces.eu.int/

Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU

www.europa.eu.int/inst/de/cdr.htm
Europäischer Ausschuss der Regionen

www.europa.eu.int/agencies/index_en.htm

Agenturen und sonstige Institutionen der EU

www.europa.eu.int/news/index_de.htm

Aktuelles aus der EU


www.europa.eu.int/abc/obj/treaties/de/detoc.htm

Textsammlung der Europäischen Verträge und Rechtsakte

www.europa.eu.int/comm/off/index_de.htm
Veröffentlichungen der Europäischen Kommission
(Arbeitsprogramme, Weissbücher, Grünbücher, Bulletin)

www.europa.eu.int/comm/dgs/employment_social/index_de.htm
Generaldirektion der Europäischen Kommission für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

www.europa.eu.int/comm/regional_policy/index_de.htm
Informationen über die Tätigkeiten des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).


www.europa.eu.int/scadplus/printversion/de/lvb/l60022.htm
Informationen über die Tätigkeiten des strukturpolitischen Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA)

www.europa.eu.int/scadplus/printversion/de/lvb/l60018.htm
Informationen über die Tätigkeiten des Kohäsionsfonds

www.eiop.or.at/eiop/eiop.htm
Umfassende Linkssammlung zur EU

www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/edz
Informationsangebot des Europäischen Dokumentationszentrums Mannheim zur EU



Seitenanfang