1. Gremien und Kontakte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein


    1. Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen
    2. Deutsch- Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz
    3. Oberrheinrat
    4. Begleitender Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd
    5. Begleitender Ausschuss INTERREG Pamina
    6. Lenkungsausschuss Eures-T Oberrhein

    7. Rat der RegioTriRhena
    8. Arbeitsgemeinschaft Centre

    9. Arbeitsgemeinschaft Pamina
    10. Trinationale Agglomeration Basel TAB
    11. Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern am Oberrhein
    12. Handwerkskammern am Oberrhein
    13. Interregionaler Gewerkschaftsrat
    14. Europäische Konföderation der Oberrhein-Universitäten EUCOR
    15. Kooperation der Fachhochschulen und Fachschulen für Sozialwesen RECOS




    1. Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen

    Die Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen bildet das trinationale Dach für die bi- und trinationale Zusammenarbeit staatlicher Stellen am Oberrhein.


    2. Deutsch- Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz

    Seit 1992 tagen die beiden Regionalausschüsse gemeinsam als
    "Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz".

    Im Unterschied zu allen anderen staatlichen Kooperationsgremien hat die "Oberrheinkonferenz" ein grundsätzliches, für alle Arbeitsgebiete offenes "Selbstbefassungsrecht" und ist somit das Haupt- und Koordinationsgremium für die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit der staatlichen Exekutive am Oberrhein. Ihr obliegt die Begleitung und Verwertung der "Drei-Länder-Kongresse" sowie auch des EU-INTERREG-Programmes, wofür spezielle Gremien geschaffen wurden (die begleitenden Ausschüsse "PAMINA" für das nördliche Vertragsgebiet und "Mitte-Süd" für den südlichen Bereich des Mandatsgebietes).

    Folgende Arbeitsgruppen unterstehen der "Oberrheinkonferenz" :

    - AG "Umwelt"
    - AG "Regionale Verkehrspolitik"
    - AG "Raumordnung"
    - AG "Wirtschaft"
    - AG "Kultur"
    - AG "Erziehung und Bildung"
    - AG "Jugend"
    - AG "Gesundheit"
    - AG "Katastrophenhilfe"

    Unterhalb der Arbeitsgruppenebene sind verschiedene Expertenausschüsse zur Aufbereitung und Lösung fachspezifischer Problematiken eingesetzt.

    Zusätzliche Informationen unter : www.oberrheinkonferenz.org

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    3. Oberrheinrat

    Am 16. Dezember 1997 wurde in Baden-Baden der trinationale Oberrheinrat gegründet. Er will die Zusammenarbeit der Exekutiven am Oberrhein in der Oberrheinkonferenz durch ein Gremium von Politikerinnen und Politikern der legislativen Ebene (Landtags- und Kommunalparlamentarier) ergänzen.
    Der Oberrheinrat soll die Aktivitäten der Oberrheinkonferenz begleiten, grenzüberschreitende Projekte initiieren und die gemeinsame Entwicklung am Oberrhein unterstützen. Als Beratungs- und Koordinierungsorgan will er den Austausch auf dem Gebiet der politischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fördern und vertiefen.
    Der räumliche Kompetenzbereich des Oberrheinrats erstreckt sich auf das gesamte Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz und findet eine teilräumliche Gliederung und Zuordnung über die bestehenden regionalen Arbeitsgruppen (z. B. Regio TriRhena.). Ihm gehören 71 Gewählte aus dem Elsass, der Südpfalz, Nord- und Südbaden sowie den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura an.
    Der Oberrheinrat verfügt über 5 Fachkommissionen :

    - Kommission Wirtschaft und Arbeitsmarkt
    - Kommission Verkehr und Raumordnung
    - Kommission Landwirtschaft und Umwelt
    - Kommission Kultur, Jugend und Bildung
    - Geschäftsordnungskommission

    Zusätzliche Informationen unter :

    www.baselland.ch/docs/rechts/sgs_1-1/148.12.htm
    www.landkreis-emmendingen.de/oberrheinrat.php


    4. Begleitender Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd

    Der Begleitende Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd verabschiedet das gleichnamige Operationelle Programm, in dem die Gebietskulisse (Mittel- und Südelsass, Südbaden, Nordwestschweiz) und die thematischen Aktionsfelder für die regionale Umsetzung des EU-Förderprogrammes INTERREG bestimmt sind.
    Er entscheidet über die Bewilligung der beantragten Mittel für grenzüberschreitende Projekte.

    Zusätzliche Informationen unter :

    www.interreg.dfch.org
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    5. Begleitender Ausschuss INTERREG PAMINA

    Der Begleitende Ausschuss INTERREG PAMINA verabschiedet das gleichnamige Operationelle Programm, in dem die Gebietskulisse (Südpfalz, Nordelsass, Nordbaden) und die thematischen Aktionsfelder für die regionale Umsetzung des EU-Förderprogrammes INTERREG bestimmt sind.
    Er entscheidet über die Bewilligung der beantragten Mittel für grenzüberschreitende Projekte.

    Zusätzliche Informationen unter :

    www.interreg.dfch.org


    6. Lenkungsausschuss Eures-T Oberrhein

    Mit dem jährlich neu aufgelegten Aktionsprogramm Eures-T Oberrhein werden mit finanzieller Unterstützung der EU-Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes am Oberrhein durchgeführt. Träger des Aktionsprogrammes sind die Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner und Gebietskörperschaften der deutschen und französischen Seite unter informeller Einbeziehung der Schweizer Partner, die gemeinsam den Lenkungsausschuss als Beschlussorgan bilden. Die jährliche Förderung durch die EU beläuft sich aktuell auf 300.000 Euro.
    Ein eigens eingesetzter Koordinator hat seinen Sitz bei der ANPE (Arbeitsamt) Strasbourg.

    Zusätzliche Informationen unter :

    www.eures-t-oberrhein.com


    7. Rat der RegioTriRhena

    Als kommunale Interessenvertretung unterhalb der Ebene der Oberrheinkonferenz und kommunales Gegenstück/Ergänzung will der Regiorat als eine freiwillige, grenzüberschreitende Arbeitsgemeinschaft den Kommunen, Gebietskörperschaften, Verbänden, Wirtschafts- und Wissenschaftskreisen ein Forum bieten, um Lösungsansätze für grenzüberschreitende Probleme und Projekte zu entwickeln und zu realisieren. Er versteht sich als Bündelungsinstanz für die Kooperationsräume der drei Regio-Gesellschaften.
    In seiner Sitzung am 14. März 1997 hat der Regiorat beschlossen, als Bezeichnung für sein Kooperationsgebiet künftig den Namen RegioTriRhena zu verwenden. Als neue Bezeichnung für den bisherigen "Regiorat" wird der Name "Rat der RegioTriRhena" geführt.

    Der Rat der RegioTriRhena hat 1998 ein gemeinsames Leitbild beschlossen und diesem 1999 eine Übersicht über "Projekte - Aktivitäten - Initiativen" in der RegioTriRhena angefügt.

    Zusätzliche Informationen unter : www.regiotrirhena.org

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    8. Arbeitsgemeinschaft Centre

    1999 wurde die grenzüberschreitende Arbeitsgemeinschaft Centre als weitere teilräumliche Interessenvertretung auf kommunaler Ebene gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft umfasst in Deutschland den Ortenaukreis und den Landkreis Emmendingen und auf französischer Seite die Arrondissements Strasbourg-Ville, Strasbourg-Campagne, Molsheim und Sélestat-Erstein (somit den südlichen Teil des Département du Bas-Rhin). Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung zur AG Centre sind der Ortenaukreis, der Landkreis Emmendingen, das Département du Bas-Rhin und die Stadtgemeinschaft Strasbourg (Communauté Urbaine de Strasbourg-CUS).

    Zusätzliche Informationen unter:

    www.ortenaukreis.de/pdf_files/centre_brd.pdf

    Auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft Centre erfolgte im Jahr 2001 die Gründung des Clubs der Wirtschaftsförderer Centre, eines
    Zusammenschlusses von Wirtschaftsförderungsinstitutionen der oben genannten Gebietskörperschaften sowie der Kammern mit folgenden Zielsetzungen: Informationsaustausch über Strukturen und Aktivitäten der Wirtschaftsförderung in den Teilregionen sowie gemeinschaftliche Konzeption und Realisierung von Projekten zum Nutzen der ansässigen Unternehmen.
    Erste Projekte des Clubs der Wirtschaftsförderer:
    -regelmäßige Information über die jeweiligen Schwerpunkte sowie über Wirtschaftsaktivitäten in den Teilregionen;

    -Erarbeitung einer Webseite über die Institutionen, die Fragen der Unternehmen in diesem grenzüberschreitenden Raum beantworten können;
    -Organisation von grenzüberschreitenden Unternehmensbesuchen, um unternehmerische Aktivitäten jenseits der Grenze zu fördern.


    9. Arbeitsgemeinschaft PAMINA

    Auf der Grundlage eines Staatsvertrags zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung in den Räumen Mittlerer Oberrhein und Südpfalz wurde 1974 die Arbeitsgemeinschaft Mittler Oberrhein/Südpfalz gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft wurde 1990 durch Vertreter aus dem Nordelsass informell erweitert. Seit 1995 sind die räumliche Abgrenzung der Arbeitsgemeinschaft und diejenige des INTERREG-Programmgebietes PAMINA deckungsgleich. Die grenzüberschreitende Arbeitsgemeinschaft heißt seitdem Arbeitsgemeinschaft PAMINA (Palatinat Sud/Mittlerer Oberrhein/Nord Alsace). Die ARGE PAMINA wurde mit der Vereinbarung vom 18. April 1997 offiziell gegründet. Sie bemüht sich neben der Erörterung allgemeiner grenzüberschreitender Fragen vor allem um die Förderung und Entwicklung des PAMINA-Raumes. Sie erörtert ebenso allgemeine Themen wie Ausbildung, Tourismus und sozialer Zusammenhalt und gibt gemeinsame Stellungnahmen ab.

    Der PAMINA Raum umfasst auf französischer Seite die Arrondissements Wissembourg, Haguenau und Saverne, auf pfälzischer Seite die Landkreise Germersheim, Südliche Weinstrasse, Teile des Landkreises Südwestpfalz und die Stadt Landau, sowie auf der badischen Seite die Landkreise Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden.


    10. Trinationale Agglomeration Basel TAB

    Ende 1995 erfolgte mit der Tagung „Entwicklung der Dreiländer-Agglomeration – Eine Zukunft zu Dritt“ die Initialzündung für eine intensivere Zusammenarbeit auf der interkommunalen und grenzüberschreitenden Planungsebene im deutsch-französisch-schweizerischen Dreiländereck. Politiker aus dem südlichen Elsass, dem südlichen Teil Südbadens und der Nordwestschweiz gründeten in der Folge eine Politische Lenkungsgruppe und setzten eine Fachliche Koordinationsgruppe mit Planern ein. Ziel ist die gegenseitige Abstimmung im Planungsbereich, die Durchführung gemeinsamer Projekte und einhergehend die Erarbeitung eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Entwicklungskonzeptes.
    Schwerpunkte der bisherigen Kooperation sind

    - Bevölkerung, Wohnungswesen und Besiedlung
    - Verkehrssysteme und -infrastruktur
    - Wirtschaft
    - Natur und Umwelt
    - Infrastruktur
    - Politische Struktur

    Zusätzliche Informationen unter :

    www.regbas.ch/d_aktivitäten_kooperationsraum.cfm

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    11. Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern am Oberrhein

    Die badischen Industrie- und Handelskammern (IHK's Karlsruhe, Südlicher Oberrrhein und Hochrhein-Bodensee) treffen sich regelmäßig mit den elsässischen (CCI Strasbourg, Colmar, Mulhouse, Belfort) und Schweizer (Handelskammer beider Basel) Partnern zum Austausch von Informationen und zur Beratung von Sachthemen. Seit einiger Zeit bieten die IHK Südlicher Oberrhein und die CCI Colmar wechselseitig Sprechtage an, an denen jeweils Berater der französischen bzw. deutschen Kammer über die Bedingungen für eine Betätigung im Nachbarland informieren.

    Zusätzliche Informationen unter :

    www.karlsruhe.ihk.de


    12. Handwerkskammern am Oberrhein

    Die Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe und der Pfalz und die Chambre de Métiers d'Alsace pflegen vielfältige informelle Kontakte. Gemeinsam haben sie ein grenzüberschreitendes Informations- und Beratungsnetzwerk für Handwerker eingerichtet. Ländersprechtage finden u.a. auch in der INFOBEST PALMRAIN statt

    Zusätzliche Informationen unter : www.transinfonet.org


    13. Interregionaler Gewerkschaftsrat

    Gewerkschaftsvertreter aus der Oberrheinregion pflegen einen regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch.

    Der IGR Dreiländereck erstreckt sich über die Region Südbaden, Elsass/Haut-Rhin und Nordwestschweiz (Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt). Erklärtes Ziel der Zusammenarbeit ist die Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer/innen in der Grenzregion. Organe sind die Delegiertenversammlung (jeweils 40 Delegierte aus jedem Land) und das Exekutivkomitee als Vertretungsorgan nach außen (Präsident/in, Sekretär/in/Kassierer/in und jeweils 4 Mitglieder aus den drei nationalen Teilregionen). Die Schwerpunkte der Aktivitäten sind in einem Aktionsprogramm festgelegt.


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    14. Europäische Konföderation der Oberrhein-Universitäten EUCOR

    Die Universitäten Strasbourg - (Colmar) - Mulhouse - Karlsruhe - Freiburg - Basel haben eine Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Ausbildung vereinbart, die auch gemeinsame Studiengänge umfasst. Der Zugang der Studenten zu den Regio-Universitäten wird gefördert. EUCOR-Präsidentschaft und Sekretariat wechseln jährlich im Turnus.

    Zusätzliche Informationen unter :

    www.eucor-uni.org


    15. Kooperation der Fachhochschulen und Fachschulen für Sozialwesen RECOS

    Eine Kooperation wurde verabredet zwischen

    - Kath. Fachhochschule Freiburg
    - Höhere Fachschule im Sozialbereich Basel
    - Centre de Formation et d'Educateurs de jeunes Enfants Mulhouse
    - Institut de Service Social Mulhouse
    - Ecole d'Educateurs spécialisés Strasbourg

    Die Ausbildungsstätten im Dreiländereck wollen in Lehre, Forschung und Weiterbildung enger zusammenarbeiten. Vorgesehen sind gemeinsame Studiengänge und Weiterbildungsangebote. Im Hinblick auf die europäische Sozialordnung wird angestrebt, verstärkten Einfluss auf die gemeinsame Bildungspolitik zu nehmen.

    Zusätzliche Informationen unter :
    www.kfh-freiburg.de/internat/internat_main.htm
    (Rubrik "RECOS" anklicken)

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